AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Ziel ist Deine Gesundheit, Dein Wohlbefinden und Deine Zufriedenheit. Deshalb bemühen wir uns stets um eine kulante Lösung.

Nutrient Logistics
Robert Goldbach Versandhandel
Jägerhofallee 41
71638 Ludwigsburg

im Nachfolgenden Nutrient Logistics genannt

§1 Präambel
1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die mit den Kunden geschlossenen Verträge kommen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustande, deren Inhalt der Kunde zur Kenntnis genommen und mit deren Geltung sich der Kunde ausdrücklich einverstanden erklärt. Der Kunde erklärt sich durch den Abschluß des Kaufvertrages mit der Geltung dieser AGB einverstanden, indem er in das auf der Internetseite http://www.nutrientlogistics.de eingestellte Bestellformular die dort angeforderten Angaben eingibt, diesen AGB ausdrücklich zustimmt und das ausgefüllte Bestellformular an Nutrient Logistics absendet.
2. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, Nutrient Logistics hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung von Nutrient Logistics.
3. Nutrient Logistics behält sich ausdrücklich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den bis zur Bestellung geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.

§ 2 Abschluss des Kaufvertrages
1. Der Verkauf von Waren erfolgt nur in haushaltsüblichen Mengen. Größere Bestellungen bedürfen besonderer Anfragen an Nutrient Logistics. Die Darstellung des Warensortiments auf den Internetseiten von Nutrient Logistics stellt lediglich eine invitatio ad offerendum und kein Angebot im Sinne des §§145 ff. BGB dar.
2. Der Kaufvertrag zwischen dem Kunden und Nutrient Logistics kommt wie folgt zustande: Der Kunde gibt durch seine Bestellung per E-Mail, per Fax oder in sonstiger Form, ein Angebot iSd §145 BGB gegenüber Nutrient Logistics zum Kauf der Ware bzw. der Waren ab. Der Eingang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich per E-Mail mitgeteilt. Diese stellt jedoch noch nicht die Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluß des Kaufvertrages dar. Nutrient Logistics behält sich ausdrücklich vor, dieses Angebot gegenüber dem Kunden innerhalb angemessener Zeit durch eine Bestätigung per E-Mail oder durch Zusendung der Ware zu den jeweiligen zu dem Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden geltenden Konditionen anzunehmen. Die ausdrückliche Erklärung der Annahme durch Nutrient Logistics gegenüber dem Kunden ist nicht erforderlich; der Kunde verzichtet insoweit auf die Erklärung der Annahme seines Angebotes iSv §151 S.1 BGB. Bei größeren Bestellungen behält sich Nutrient Logistics vor, eine entsprechende Anzahlung zu verlangen.
3. Auf mögliche Fehler in den Angaben zum Sortiment auf der Internetseite von Nutrient Logistics wird Nutrient Logistics den Kunden ggf. gesondert hinweisen und ihm ggf. ein entsprechendes Gegenangebot unterbreiten. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich.
4. Die Bestellung der Ware kann nur erfolgreich erfolgen, wenn der Kunde seine Zustimmung zu diesen AGB erteilt hat.
5. Der Käufer sichert Nutrient Logistics ausdrücklich zu, mindestens 18 Jahre alt zu sein. Minderjährige können Verträge nur abschließen, wenn sie zuvor die Einwilligung ihres/r Erziehungsberechtigten eingeholt haben. Nutrient Logistics kann diese Erklärung jederzeit vom Kunden anfordern.
6. Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluß des Vertrages richtige und vollständige Angaben zu machen. Sollten sich die vertragsrelevanten Angaben ändern, so verpflichtet sich der Kunde, Nutrient Logistics hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
7. Nutrient Logistics schließt die durch Nutzung der Internetseite http://www.nutrientlogistics.de zustande kommenden Verträge ausschließlich mit Vertragspartnern, die ihren Wohnsitz in Europa haben.
8. Die Verträge werden nach deutschem Recht geschlossen.

§3 Lieferung
1. Der Versand der Ware erfolgt schnellstmöglich. Der Versand der im Rahmen des Vertrags zu versendenden Waren und sonstiger Produkte erfolgt innerhalb der Europäischen Union. Es bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab dem Lager von Nutrient Logistics an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.
2. Für alle durch Nutrient Logistics im Rahmen des Kaufvertrags zu versendenden Waren erfolgt die Lieferung zu den jeweils im Einzelfall ausgewiesenen Versandkosten. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.
3. Sollten die Postsendungen, die im Rahmen des Vertrages versandt werden, aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden liegen, nicht zugestellt werden können, so behält sich die Nutrient Logistics ausdrücklich vor, die Kosten für die zweite Zustellung und ggf. für weitere Zustellungen dem Kunden aufzuerlegen. Soweit eine Lieferung dem Kunden nicht zugestellt werden kann, weil die gelieferte Ware nicht durch die Hauszugänge (z.B. Eingangstür, Haustür, Fahrstuhl, oder den Treppenaufgang) des Kunden passt oder weil der Kunde nicht unter der von ihm angegebenen Lieferadresse angetroffen wird, obwohl der Lieferzeitpunkt dem Kunden mit angemessener Frist angekündigt wurde, behält sich Nutrient Logistics vor, dem Kunden die Kosten für die erfolglose Anlieferung aufzuerlegen.

§4 Fälligkeit, Zahlung und Verzug
Nutrient Logistics akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Alle angegeben Preise sind Endpreise zzgl. Versandkosten. Gemäß §19 UStG wird die Mehrwertsteuer in der Rechnung nicht ausgewiesen.  Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Nutrient Logistics berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu fordern. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behält sich Nutrient Logistics ausdrücklich vor, soweit Nutrient Logistics ein solcher nachweisbar entstanden ist.

§5a Lastschriftverfahren
1. Soweit der Kunde die Zahlung im Lastschriftverfahren gewählt hat, gilt folgendes:
2. Der Kunde ermächtigt hiermit Nutrient Logistics, alle im Rahmen des Kaufvertrages fälligen Beträge im Lastschriftverfahren von seinem bei der Bestellung genannten Konto einzuziehen. Die fälligen Beträge werden nach der Bestellung von dem vom Kunden angegebenen Konto im Lastschriftverfahren abgebucht, soweit Nutrient Logistics das Angebot des Kunden auf Abschluss des Kaufvertrages angenommen hat.
3. Der Kunde hat zu jederzeit für ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge von Nutrient Logistics eingezogen werden können.
4. Soweit Lastschriften zurückgebucht werden müssen, weil das Konto des Kunden von dem die fälligen Beträge abgebucht werden sollen, keine oder keine ausreichende Deckung aufweist, oder weil der Kunde die Lastschrift ohne Rechtsgrund widerruft, so verpflichtet sich der Kunde die Nutrient Logistics entstehenden Rücklastschriftgebühren sowie eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro zu erstatten. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der Schaden Nutrient Logistics gar nicht oder nicht in der Höhe entstanden ist.
5. Wird nach Ansicht des Kunden ein Betrag ungerechtfertigt abgebucht, so hat der Kunde Nutrient Logistics dies unverzüglich mitzuteilen. Nach Mitteilung der Monierung durch den Kunden wird Nutrient Logistics die Berechtigung der Monierung eingehend prüfen und ggf. zu Unrecht abgebuchte Beträge unverzüglich an den Kunden zurückerstatten.
Eine Stornierung der Lastschrift kann zu der Belastung mit den Nutrient Logistics entstandenen Rücklastschriftgebühren sowie mit der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 Euro führen, wenn die Stornierung nicht gerechtfertigt war.

§5b Zahlung mit Kreditkarte

Die Abrechnung der Webseite via Kreditkarte erfolgt durch:
HUELLEMANN & STRAUSS ONLINESERVICES S.à r.l.
1, Place du Marché
L-6755 Grevenmacher
R.C.S. Luxembourg B 144133
E-Mail: info @ hso-services.com

Geschäftsführer:
Dipl. Vw. Mirko Hüllemann
Heiko Strauß

Auf der Kreditkartenabrechnung erscheint folgende Bezeichnung des Vertragsunternehmens:
HSO*Robert Goldbach

§6 Widerrufsbelehrung

 



§7 Gewährleistung
1. Mängel für im Rahmen des Kaufvertrages versendeter Produkte sind vom Kunden Nutrient Logistics unverzüglich unter Beschreibung der Art des Mangels mitzuteilen. Der Kunde hat die zu beanstandende Ware von Nutrient Logistics auf Kosten von Nutrient Logistics zur Prüfung zu übersenden, soweit Nutrient Logistics den Kunden hierzu aufgefordert hat. Soweit ein die Gewährleistungsrechte auslösender Mangel am Produkt vorliegen sollte, wird Nutrient Logistics den Mangel beheben bzw. ein mangelfreies Produkt nachliefern. Soweit Nutrient Logistics seiner Nacherfüllungspflicht im Wege der Ersatzlieferung nachgekommen ist, so ist der Kunde dazu verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 14 Tagen an Nutrient Logistics auf ihre Kosten an Nutrient Logistics zurückzusenden. Die Rücksendung der mangelhaften Ware richtet sich nach den Vorschriften der §§ 439 Abs. 4, 346 bis 348 BGB. Nutrient Logistics behält sich vor, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.
2. Nutrient Logistics kann die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 BGB verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann. Der Anspruch des Kunden beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt. Die Gewährleistung des Anbieters richtet sich im Übrigen nach den weiteren gesetzlichen Vorschriften.
3. Liegt ein Mangel der im Rahmen des Kaufvertrages gelieferten Ware vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 434 ff. BGB. Die Abtretung dieser Ansprüche des Kunden wird ausgeschlossen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sich aus dem Nachfolgenden nichts anderes ergibt. Nutrient Logistics haftet deshalb nicht für Schäden, die an der gelieferten Ware selbst entstanden sind. Nutrient Logistics haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden. Dies gilt auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Nutrient Logistics.

§8 Rücktritt vom Vertrag
1. Nutrient Logistics behält sich neben den gesetzlichen Rücktrittsrechten das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde bei erheblichen Vertragsverstößen des Kunden vor. Nutrient Logistics behält sich insbesondere vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde die Zahlung der fälligen Beträge trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht erbracht hat. Der Kunde erhält dann evtl. zu viel bezahlte Beträge nach Aufrechnung mit Ansprüchen von Nutrient Logistics gegenüber dem Kunden zurück. Das Recht auf Geltendmachung von etwaigen Schadensersatzansprüchen von Nutrient Logistics gegenüber dem Kunden gem. §§ 280 ff. BGB wird hierdurch nicht berührt.
2. Erbringt der Kunde die fälligen Beträge nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann Nutrient Logistics, wenn sie dem Kunden erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten. Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Kunde die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert hat.
3. Ware, die am Lager ist, gelangt schnellstmöglich zum Versand. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Nutrient Logistics nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, verlängert sich die Frist angemessen. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder eines Zulieferers, so kann sowohl Nutrient Logistics als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Monate überschritten wird. Nutrient Logistics steht der Rücktritt auch wegen Nichtverfügbarkeit der von ihr zu erbringenden Leistung zu. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung informiert und es wird dem Kunden die ggf. bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
4. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung, auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, dass Nutrient Logistics oder ein gesetzlicher Vertreter von Nutrient Logistics vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Die oben aufgeführten Haftungsausschlüsse beziehen sich nicht auf Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§9 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Nutrient Logistics unbestritten sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Nutrient Logistics.

§11 Datenschutz
Nutrient Logistics wird sämtliche Erfordernisse zum Schutz der Daten, die der Kunde im Rahmen des Abonnementvertrages und zu seiner Abwicklung übermittelt hat, insbesondere die Vorgaben des Teledienstdatenschutzgesetzes, beachten.

§12 Gerichtsstandsvereinbarung
Sind Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand für alle Rechtstreitigkeiten in Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Nutrient Logistics (Ludwigsburg) vereinbart.

§13 Schlussbestimmungen
1. Die Vertragssprache ist deutsch.
2. Soweit eine oder mehrere Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, so bleibt der Vertrag und die restlichen Bestimmungen im Übrigen wirksam. Die unwirksamen Regelungen sollen dann durch solche ersetzt werden, die den vereinbarten aber unwirksamen Regelungen und dem wirtschaftlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommen.

Haftungsausschluß
Unsere Nahrungsergänzungsmittel sind sorgfältig aufeinander abgestimmt und entsprechen höchsten Qualitätsanforderungen. Vor Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln jeglicher Art empfehlen wir Ihnen Ihren Arzt zu konsultieren. Arzneimittel, Lebensmittel und/oder Nahrungsergänzungsmittel können in Einzelfällen bei gleichzeitiger Einnahme interagieren und zu unvorteilhaften biologischen Reaktionen führen. Beachten Sie bitte, dass jeder Organismus eine individuelle biologische Einheit ist und unterschiedlich zu anderen Organismen auf Stimulationen reagieren kann. Wenn Sie Arzneimittel einnehmen raten wir vor der zusätzlichen Einnahme unserer Produkte Ihren Arzt zu konsultieren. Im Übrigen verweisen wir auf die zusätzlichen Hinweise auf unseren Produktlabels. Unser Vertriebspersonal ist nicht berechtigt anderslautende Produktbeschreibungen oder Einnahmeempfehlungen oder von unseren Empfehlungen abweichende Empfehlungen zu erteilen. Für etwaige – im Zusammenhang mit der Verwendung unserer Produkte – aufgetretene Schäden übernehmen wir keine Haftung.